Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern der Fakultät für Psychologie. Alle Kommissionsmitglieder werden von der Fakultätsversammlung für zwei Jahre gewählt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder der Prüfungskommission das Recht auf Einsicht in die Prüfungseinlagen sowie auf Einsitz bei der Abnahme von Leistungsüberprüfungen. Die aktuellen Mitglieder der Prüfungskommission sind Svea Stöckli (Gruppierung V), Dr. Martin Steppan (Gruppierung III), Prof. Dr. Ulf Hahnel (Gruppierung I), Michelle Guiglia BSc (Leitung Studiendekanat) und Studiendekan Prof. Dr. Alexander Grob (Vorsitz).

    Anträge an die Prüfungskommission

    Die Prüfungskommission tagt in der Regel zweimal pro Semester. Anträge an die Prüfungskommission können jederzeit per Email eingereicht werden. Der Eingang des Antrags wird bestätigt und Ihr Antrag in der Regel innerhalb von vier Wochen bearbeitet. Vorlagen für die Anträge an die Prüfungskommission sind hier gelistet (Bachelorstudium, Masterstudium), alle weiteren Anträge können in schriftlicher und unterschriebener Form inklusive Name, Vorname, Adresse, Matrikelnummer, Studiengang, Semester, Begründung des Antrages, inklusive eventueller Nachweise digital eingereicht werden. Die digitale Einreichung erfolgt als ein einzelnes PDF-Dokument per Email. Einzelne  PDF-Dokumente werden dazu in ein zusammenhängendes PDF-Dokument zusammengeführt. Die Prüfungskommission behält sich das Recht vor, einzelne Originaldokumente einzusehen.

    Zuständigkeiten und Aufgaben der Prüfungskommission

    Die Prüfungskommission ist  zuständig für die Anerkennung von auswärtigen Studienabschlüssen und die Anerkennung einzelner Studienleistungen. Sie beaufsichtigt alle weiteren in der Studienordnung genannten Aufgaben und entscheidet in allen Fragen der Leistungsüberprüfung, für welche die Studienordnung oder der jeweilige Studienplan keine Bestimmungen enthalten. Darüber hinaus trägt sie die Verantwortung für die Organisation und den korrekten Ablauf der Leistungsüberprüfungen. Im Einzelnen ist die Prüfungskommission zuständig für folgende Angelegenheiten:

    • Anerkennung und Erlass von einzelnen auswärtigen Studienleistungen: Für die  Anerkennung externer Studienleistungen sollten ergänzend zum Antrag zusätzlich auch die Kursbeschreibung inklusive Literatur und erbrachter Leistungsnachweise eingereicht werden. Es gelten die Regeln entsprechend den Vorgaben zur Mobilität
    • Zulassung und Prüfung von Anträgen für interessierte Universitätswechslerinnen und -wechsler
    • Entscheide in Fragen der Leistungsüberprüfung, für welche die Studienordnung keine Richtlinien vorgibt
    • Genehmigung der Anzahl der über die Veranstaltungen zu erwerbenden Kreditpunkte
    • Genehmigung von learning contracts
    • Verantwortung für Organisation und korrekten Ablauf der Leistungsüberprüfungen
    • Anerkennung von Praktika, die nicht den Vorgaben der Studienordnung entsprechen
    • Bearbeitet Verschiebungen der Abgabetermine für Bachelor- und Masterarbeiten
    • Festlegung der Gesamtnote von Masterarbeiten, bei deren Benotung Uneinigkeit zwischen den Gutachterinnen und Gutachtern bestehen
    • Ahndung von unlauterem Prüfungsverhalten
    • Allgemeine Anträge von Studierenden, für welche die Studienordnung keine Regelung vorsieht