Das Doktoratsstudium in der Übersicht

  1. Immatrikulation
  2. Doktoratsvereinbarung (wird innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Doktorats abgeschlossen und jährlich beziehungsweise bei Bedarf aktualisiert)
  3. Durchführung der Dissertationsprojekte gemäss Doktoratsvereinbarung sowie Umsetzung der darin definierten Bildungsangebote, Auflagen und Besprechungen
  4. Einreichung Dissertation (3x) und Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens
  5. PhD Committee erstellt Gutachten, Promotionsausschuss entscheidet auf Annahme der Dissertation und Doktorierende liefern Nachweis der Erfüllung allfälliger Auflagen bei der Zulassung und die während des Doktorats erworbenen Kreditpunkte mit der Leistungsübersicht gemäss Doktoratsvereinbarung, Terminfindung Doktoratsexamen
  6. Doktoratsexamen
  7. Veröffentlichung der E-Diss auf edochttps://ub.unibas.ch/de/e-dissertationen/ und Einreichung Dissertation (3x) bei der Universitätsbibliothek
  8. Erhalt Promotionsurkunde/Diplomfeier