Modul II Vertiefung

Ziel von Modul II ist eine Vertiefung des theoretischen Wissens und praktischen Könnens, so dass psychotherapeutische Veränderungsprozesse bei Klientinnen und Klienten mit verschiedenen psychischen Störungsbildern gefördert werden können. Nach Modul II steht den Teilnehmenden eine grössere Variation an Möglichkeiten zur Verwirklichung der therapeutischen Grundhaltung zur Verfügung.

Workshops (176 Stunden)
WorkshopDozierendeTermine
Studiengruppe lic. phil. Walter Joller12. Juli und 23./24. August 2024
Störungsorientierte Beziehungsgestaltung im Personzentrierten Ansatzlic. phil. Ingrid Abel19. bis 21. September 2024

Focusing 

Petra Gassmann

1./2. November sowie 29. November 2024

Trauma 

lic. phil. Stephan Scherrer23. bis 25. Januar 2025

Systemische Perspektive im Personzentrierten Ansatz 

eidg. dipl. Ärztin Brigitte Karrer & lic. phil. Jacqueline Schraner06. bis 08. März 2025
Ethik Petra Gassmann & lic. sc. rel. Angelo Lottaz

2./3. Mai 25 und 06. Juni 25

Vermittlung und Integration anderer psychotherapeutischer Ansätze und Methoden lic. phil. Tobias Steiger & lic. phil. Ingrid Abel28. bis 30. August 2025
Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen und seine Institutionen N.N.Oktober 2025
Prozessanalyse lic. phil. Sabine Ehrat & lic. phil. Ingrid Abel20. bis 22. November 2025
Gruppensupervision (insgesamt 77 Stunden in Modul II und III) 

Die Gruppensupervision findet in Kleingruppen mit maximal 6 Teilnehmenden zwischen den Seminaren statt und erstreckt sich  bis zum Abschluss des Studienganges. Je nach Wunsch besteht die Möglichkeit der Fortsetzung der Gruppen von Modul I oder einer neuen Zusammensetzung. Die Gruppe wählt eine oder einen von der pcaSuisse anerkannte Supervisorin oder anerkannten Supervisor.

Eigene therapeutische Tätigkeit  (insgesamt 410 Stunden in Modul II und III)

Im Verlaufe des ganzen Studienganges müssen 500 Stunden eigene therapeutische Arbeit geleistet werden, davon mindestens 90 Stunden in Modul I. Die restlichen 410 Stunden erstrecken sich über Modul II und III.  Die eigene therapeutische Arbeit steht unter regelmässiger Supervision durch eine oder einen von der pcaSuisse anerkannte Supervisorin oder anerkannten Supervisor.

Falldokumentationen

Im Verlaufe des ganzen Studienganges müssen 10 Falldokumentationen erstellt werden, davon mindestens 3 in Modul I. Die schriftliche Abschlussarbeit zählt als 1 Falldokumentation. Die Erstellung der restlichen 6 Falldokumentationen erstreckt sich über Modul II und III.