Doktoratsstudium

Das Ziel und die Funktion des Doktorats ist der Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen und der Aufbau von methodischen Kenntnissen. Die Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie regelt verbindlich die Zulassungsbedingungen, die Bestandteile und den formalen Ablauf des Doktoratsstudium, welche auf dieser Website ergänzend erläutert werden. Die Ausführungen auf dieser Seite dienen als Erklärungen zur Promotionsordnung. Für die Anmeldung zum Doktoratsstudium gilt eine Immatrikulationspflicht. Die Universität Basel stellt verschiedene Unterstützungsangebote (Beratung, Fortbildung, Finanzierung) zur Verfügung.

Bestandteile des Doktoratsstudium

Das Doktoratsstudium besteht aus Dissertation, Promotionsverfahren mit Doktoratsexamen, Bildungsangeboten und – sofern dies mit der Zulassung als Auflage verfügt wurde – dem Kolloquium und wird von verschiedenen Steuerungsinstrumenten begleitet und bei der Diplomfeier festlich abgeschlossen. Das Wichtigste im Überblick findet sich hier.

Dissertation

Die Dissertation ist eine eigenständige Forschungsarbeit und muss die Fähigkeit der Doktorierenden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und den wissenschaftlichen Anforderungen des Faches genügen. Als Dissertation kann entweder eine kumulative Dissertation oder eine Monographie vorgelegt werden. Eine kumulative Dissertation umfasst mindestens einen peer reviewed-publizierten oder zur Veröffentlichung akzeptierten Beitrag, bei dem die Doktorandin bzw. der Doktorand Erstautorin beziehungsweise Erstautor ist, mindestens zwei weitere zur Veröffentlichung eingereichte oder akzeptierte beziehungsweise publizierte Beiträge in einer peer reviewed Fachzeitschrift, bei denen die Doktorandin beziehungsweise der Doktorand Erstautorin beziehungsweise Erstautor oder Koautorin beziehungsweise Koautor ist sowie eine 10- bis 20-seitige Synopse, welche die Forschungsresultate in eine kohärente Forschungsstrategie und -frage integriert und aus der die Eigenleistung der Doktorandin beziehungsweise des Doktoranden klar ersichtlich ist. Als Dissertation kann ebenso eine Monographie vorgelegt werden. Unter einer Monographie ist eine zusammenhängende, in sich geschlossene Forschungsarbeit, inklusive Einleitung und Schluss zu verstehen. Die Monographie stellt eine umfassende Abhandlung zu einer Forschungsfrage dar. Inhalte und Teile einer Monographie können als Manuskripte bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert werden, während ein einzelnes oder mehrere Manuskripte nicht als Monographie verwendet werden.

Das Format der Dissertation ist bis auf das Deckblatt inklusive der Erklärung zur wissenschaftlichen Lauterkeit und einem Lebenslauf nicht vorgegeben und wird mit den Erstbetreuenden festgelegt.

Die Erklärung zur wissenschaftlichen Lauterkeit erfolgt gemäss §17 d) der Promotionsordnung, so dass die einzelnen Manuskripte der Dissertation aufgeführt werden und indem zur Beurteilung durch die Gutachtenden der eigene Beitrag der Doktorierenden für jedes einzelne Manuskript spezifiziert wird (beispielsweise durch Verwendung der "Contributor Roles Taxonomy", CRediT, cf.credit.niso.org). Falls Koautorinnen oder Koautoren die eingereichten Manuskripte an anderer Stelle bereits als Qualifikationsarbeit vorgelegt haben, so ist dies aufzuführen.

Promotionsverfahren und Doktoratsexamen

Nach Fertigstellung der Dissertation und der Erfüllung der Anforderungen aus dem Bildungsangebot (s.u.) sowie allfälliger weiterer Auflagen, reichen Doktorierende den Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens mit der Dissertation in dreifacher Ausführung im Studiendekanat ein. Das Studiendekanat leitet die Dissertation an das PhD Committee weiter, deren Mitglieder je ein unabhängiges Gutachten verfassen, die Dissertation mit einer Note zu versehen und die Gutachten zusammen mit einer Empfehlung der Annahme oder Ablehnung innert drei Monaten an das Studiendekanat senden. Es müssen mindestens zwei Gutachten vorliegen, wobei je ein Gutachten von der Erstbetreuerin/dem Erstbetreuer und von der Zweitbetreuerin/dem Zweitbetreuer sein müssen. Sobald zwei Gutachten dem Studiendekanat vorliegen, leitet das Studiendekanat die Gutachten an den Promotionsausschuss zur definitiven Annahme oder Ablehnung der Dissertation weiter.

Die Gutachten sollen die wissenschaftliche Leistung der Dissertation für Aussenstehende als zusammenhängenden Text erschliessbar machen. Die Gutachten geben eine kurze Zusammenfassung der Arbeit bzw. der einzelnen Publikationen und stellen die wesentlichen Erkenntnisse und Resultate heraus. Die Gutachten zeigen die Stärken und Schwächen der eingereichten Arbeit auf. Die Gutachten können Kommentare zur theoretischen Basis, zum experimentellen Design, der Angemessenheit der statistischen Analysen, der Interpretation der Ergebnisse, der Nützlichkeit von Tabellen und Abbildungen, der praktische Relevanz der Forschung, und zur allgemeinen Klarheit des Textes geben. Aus der Darstellung der Gesamtleistung sollte der Notenvorschlag nachvollziehbar  abgeleitet werden. Die Gutachten sollen den Vorgaben der Declaration on Research Assessment (DORA) gerecht werden und somit auf den Inhalt und die Qualität der Dissertation fokussieren und weniger auf den Rang der wissenschaftlichen Zeitschrift, in denen die Arbeiten eingereicht oder veröffentlicht wurden. 

Die Dissertation und die Gutachten werden spätestens zwei Wochen vor dem Doktoratsexamen für die Mitglieder der Fakultätsversammlung zur vertraulichen Einsicht im Dekanat aufgelegt. Der Kandidatin/dem Kandidaten werden die Gutachten spätestens zwei Wochen vor dem Doktoratsexamen zugänglich gemacht. Nach Erhalt des Entscheides des Promotionsausschusses betreffend der definitiven Annahme der Dissertation, fordert das Studiendekanat die Kandidatin/den Kandidaten auf, den Nachweis der Erfüllung allfälliger Auflagen bei der Zulassung und die während des Doktorats erworbene Kreditpunkte mit der Leistungsübersicht gemäss Doktoratsvereinbarung einzureichen. Nach deren Erhalt legt das Studiendekanat in Zusammenarbeit mit der Kandidatin/dem Kandidaten den Termin für das öffentliche Doktoratsexamen fest. Prüfende des Doktoratsexamens sind die Mitglieder des PhD Committees. Den Vorsitz führt ein vom Promotionsausschuss bestimmtes Fakultätsmitglied, welches nicht dem PhD Committee angehört. Das Doktoratsexamen ist eine mündliche Prüfung von mindestens 60 Minuten und maximal 90 Minuten. Es beginnt mit einem 30-minütigen Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten. Anschliessend findet eine wissenschaftliche Aussprache von mindestens 30 Minuten statt. Die Mitglieder des PhD Committees vergeben zum Ende der Aussprache eine gemeinsame Note, welche auf der Bestätigung über das abgelegte Doktoratsexamen eingetragen wird.

Die Abschlussnote zur Ermittlung des Prädikats errechnet sich zu einem Drittel aus der Note des Doktoratsexamens und zu zwei Dritteln aus der Note der Dissertation. Dabei wird die Note der Dissertation aus dem Durchschnitt der Noten der Gutachten errechnet und auf Hundertstel gerundet (siehe §16 Absatz 4 der Promotionsordnung). Liegen beispielsweise die Noten 6.0 und 5.5 für die Dissertation und 5.5 für das Doktoratsexamen vor, so ergibt dies eine Note von 5.75 für die Dissertation und einen Abschlussnote von 5.67 aus der sich das Prädikat sehr gut (insigni cum laude) ableitet (siehe §19 Absatz 3 der Promotionsordnung). 

Nach dem erfolgreich bestandenen Doktoratsexamen wird das Gelöbnis vollzogen und eine Bestätigung über das abgelegte Doktoratsexamen ausgehändigt. Danach kann die/der Promovierte den Titel "Dr. phil. des." tragen. Nach den Doktoratsexamen müssen drei Exemplare der Dissertation bei der Universitätsbibliothek gemäss Bestimmungen der Universitätsbibliothek und mit dem für die Dissertationsschrift vorgesehenen Deckblatt und dem Lebenslauf eingereicht werden. Die Promotionsurkunde soll innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Bestätigung der UB betreffend Erfüllung der Veröffentlichkeitspflicht ausgehändigt werden. Sie berechtigt zum Führen des akademischen Grades "Dr. phil".

Bildungsangebote

Die Doktorierenden sind selber verantwortlich das im Rahmen des Doktorats vorgegebene Bildungsangebot von mindestens 12 ECTS zu absolvieren. Die notwendigen ECTS können aus folgenden drei Bereichen (I bis III) erbracht werden, wobei obligatorisch mindestens zwei Drittel in den Bereichen 1 und 2 erbracht werden:

  1. Externe wissenschaftliche Lehrveranstaltungen zum Dissertationsthema
  2. Interne wissenschaftliche Lehrveranstaltungen zum Dissertationsthema
  3. Didaktik und sonstige Fortbildung

Zu den Bereichen 1 und 2 werden Veranstaltungen auf Doktoratsebene mit Bezug zum Dissertationsthema an der Fakultät für Psychologie oder anderen Universitäten gezählt. Besuche von Summer Schools werden entsprechend den von den Summer Schools vergebenen Kreditpunkten angerechnet. Weitere Veranstaltungen auf Doktoratsebene werden mit den entsprechenden Kreditpunkten angerechnet, sofern sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Basel erwähnt sind. Die Leistungsüberprüfung erfolgt aufgrund der dort bekannt gegebenen Kriterien. Betreffend den Besuch von internen wissenschafltichen Lehrveranstaltungen sollte darauf geachtet werden, dass Doktoratsveranstaltungen besucht werden. Unter gewissen Umständen kann es Sinn machen, dass auch Veranstaltungen aus dem Bachelor oder dem Masterstudium besucht werden. Die Anrechnung dieser Veranstaltungen sollte jedoch eine Ausnahme darstellen und muss vorgängig mit der Erstbetreuerin/dem Erstbetreuer abgesprochen werden. ECTS, welche bereits während dem Bachelor- beziehungsweise Masterstudium erworben wurden, können nicht für das Doktorat angerechnet werden. Erworbene ECTS ausserhalb der Universität Basel können angerechnet werden, sofern sie die erforderlichen Kriterien für das Bildungsangebot auf Doktoratsstufe erfüllen. Bevor solche Veranstaltungen belegt werden, sollte die Anrechnung durch die Erstbetreuerin/den Erstbetreuer sicherstellt werden. Die Veranstaltungen müssen per Learning Contract vereinbart werden. Externe wissenschaftliche Lehrveranstaltungen umfassen typischerweise Beiträge an internationalen Fachkonferenzen. Kongressbesuche mit eigenem Beitrag können mit 1 ECTS angerechnet werden. Die Doktorierenden sind angehalten, Forschungsvorträge der Fakultät für Psychologie regelmässig zu besuchen, auch wenn diese keinen unmittelbaren Bezug zum Dissertationsthema aufweisen. Weitere ausgewählte Veranstaltungen und Kurse können im Bildungsangebot angerechnet werden, sofern sie die Kriterien erfüllen. Hierzu gehören beispielsweise die Veranstaltungen, welche in anderen Doktoratsprogrammen an Schweizer Universitäten angeboten werden. Die bestandenen Veranstaltungen werden mit der ihnen jeweils zugeordneten Anzahl an Kreditpunkten angerechnet. Über die Anrechenbarkeit von Leistungen an das Doktoratsstudium entscheidet die Erstbetreuerin/der Erstbetreuer. Die Anrechenbarkeit wird per Learning Contract festgehalten. Für alle Doktorierenden an der Fakultät für Psychologie besteht während des gesamten Doktorats an der Universität Basel eine Immatrikulationspflicht. Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat sich zum nächstmöglichen Termin für das Doktorat einzuschreiben.

Kolloquium

Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfordert einen Master of Science in Psychology der Universität Basel. Andere Studienabschlüsse der Universität Basel oder einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können vom Promotionsausschuss als ganz oder teilweise äquivalent anerkannt werden. Bei einer teilweisen Äquivalenz erfolgt die Zulassung mit Auflagen von maximal 24 ECTS. Auflagen können entweder einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium oder das Kolloquium umfassen. Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von einer Stunde Dauer, durch welche Kenntnisse der Psychologie bezogen auf das spezifische Dissertationsprojekt nachzuweisen sind. Die Anforderungen werden der Kandidatin / dem Kandidaten mindestens zwei Monate vor dem Kolloquium mitgeteilt. Als Mindestanforderungen gelten die Literaturvorgaben der mündlichen Masterprüfung der inhaltlich passenden Abteilung. Das Kolloquium wird von zwei Angehörigen der Gruppierung I an der Fakultät für Psychologie unter dem Vorsitz einer beziehungsweise eines von der Fakultätsversammlung gewählten Vorsitzenden abgenommen und wird entweder als bestanden oder nicht bestanden bewertet. Wird das Kolloquium als nicht bestanden bewertet, kann es frühestens nach drei Monaten einmal wiederholt werden. Daher gilt es, den ersten Termin für das Kolloquium auf spätestens anfangs neunter Monat nach der Zulassung zu planen, damit es innerhalb der Frist von einem Jahr gegebenenfalls wiederholt werden kann. Ein zweites Nichtbestehen des Kolloquiums oder eine Überschreitung der Frist führt zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses und zur Beendigung der Doktoratsausbildung.

Steuerungsinstrumente
  • Der Promotionsausschuss ist das leitende Gremium des Doktoratsstudiums und überwacht den Inhalt und den Ablauf der Doktoratsausbildung an der Fakultät für Psychologie. Der Promotionsausschuss besteht aus drei Mitgliedern der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie (Studiendekanin beziehungsweise Studiendekan, Forschungsdekanin beziehungsweise Forschungsdekan, sowie ein weiteres Fakultätsmitglied aus Gruppierung I).
  • Das PhD Committee konstituiert sich aus den Betreuern bzw. Betreuerinnen der jeweiligen Doktorierenden. Auf Antrag der Erstbetreuerin beziehungsweise des Erstbetreuers und der Doktorandin beziehungsweise des Doktorands bestimmt der Promotionsausschuss die Zusammensetzung des PhD Committees. Eine bzw. einer der beiden Betreuerinnen bzw. Betreuer der Dissertation muss ein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät sein. Ist dies gewährleistet, so können an der Fakultät tätige Inhaberinnen bzw. Inhaber von Assistenzprofessuren ohne Tenure Track oder von Titularprofessuren, oder Privatdozentinnen bzw. Privatdozenten Doktorate entweder als Erst- oder Zweitbetreuerin resp. -betreuer begleiten. Auf Antrag an den Promotionsausschuss können auch ausserfakultäre Mitglieder der Gruppierung I oder der Gruppierung II als Erst- oder Zweitbetreuerin resp. -betreuer zugelassen werden. Auf entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss können ebenso qualifizierte Expertinnen bzw. Experten ausserhalb der Universität Basel Doktorate als Zweitbetreuerin resp. -betreuer begleiten. Bei ausserfakultären Betreuenden erwartet der Promotionsausschuss habilitationsäquivalente Qualifikationen der Betreuerin resp. -betreuers. Weitere Angaben zur Zusammensetzung des PhD Committees finden sich in der Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie. Das PhD Committee betreut und begleitet die Durchführung der Dissertation.
  • Zwischen den Doktorierenden und der Erstbetreuerin/dem Erstbetreuer oder dem PhD Committee wird eine Doktoratsvereinbarung innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Doktorats abgeschlossen. Die Doktoratsvereinbarung umfasst ein Konzept und Zeitplan zur Dissertation, allfällige Auflagen, die Rahmenbedingungen sowie die geplante Wahrnehmung des Bildungsangebotes (Anzahl Kreditpunkte) als individuellen Studienplan. Ferner werden regelmässige Treffen empfohlen, in welchen explizit der Fortschritt des Doktorats gemäss der Doktoratsvereinbarung besprochen wird. Falls sich in diesem Prozess wesentliche Änderungen ergeben, ist die Doktoratsvereinbarung zu aktualisieren.
  • Die Doktorierendenbefragung wird in der Regel alle 2 Jahre durchgeführt und erhebt die Zufriedenheit der Doktorierenden an der Fakultät für Psychologie. Die zentralen Themenbereiche umfassen die Motivation für die Aufnahme eines Doktorats, die Erwartungen der Doktorierenden, Fragen zum Forschungsalltag und Forschungsumfeld oder zur Betreuungssituation.
    Die Doktorierendenbefragung wird vom Graduate Center in Zusammenarbeit mit dem Team Qualitätsentwicklung durchgeführt und in Abstimmung mit der Fakultät organisiert. Die Fakultät erhält Zugang zu den anonymisierten Ergebnissen.
  • Im Rahmen des Scientific Advisory Boards (SAB) wird das Doktorat in der Regel alle 4 Jahren als Schwerpunktthema thematisiert. Die Mitglieder des SAB beurteilen aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Doktorats und diskutieren Empfehlungen für die Weiterentwicklung.
Diplom und Diplomfeier

Bei erfolgreicher Promotion erhalten die Studierenden an der Diplomfeier von der Dekanin und dem Studiendekan eine Promotionsurkunde, aus welcher der absolvierte Studiengang sowie die Abschlussnote hervorgehen. Die Diplomfeier findet jeweils im Herbst statt und bedarf einer Anmeldung. Diplome des jeweiligen Frühjahrssemester werden während der Feier direkt übergeben, Studierende, die im Herbstsemester abgeschlossen haben, erhalten ihre Diplome vorgängig per Post.